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   VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15   

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https://dejure.org/2016,72243
VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15 (https://dejure.org/2016,72243)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.11.2016 - 5 A 178/15 (https://dejure.org/2016,72243)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. November 2016 - 5 A 178/15 (https://dejure.org/2016,72243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 73 Abs. 1, AsylG § 3, AsylG § 73 Abs. 1 S. 1, AsylG § 73 Abs. 1 S. 2
    Türkei, Widerruf, ERNK, PKK, Wegfall der Umstände,Flüchtlingsanerkennung, Gefahrenprognose, Kurden, Posttraumatische Belastungsstörung, Widerrufsgrund, Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15
    Mit § 73 AsylVfG (nunmehr gleichlautend § 73 AsylG) hat der Gesetzgeber die unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 11 Absatz 1 Buchstabe e und f der Richtlinie 2004/83/EG bzw. Art. 11 Absatz 1 Buchstabe E und F der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) umgesetzt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, U. v. 27.05.2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 48).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27.05.2016 - 9 A 653/11 A juris Rn. 160 ausgeführt, dass allein der Umstand, dass die frühere Verfolgung lange Zeit zurückliegt, bei Fehlen einer erheblichen, stabilen Verbesserung der Gefährdungslage für Personen, die in das Visier der Sicherheitskräfte geraten sind, nicht den Widerruf rechtfertigen.

    Die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, U. v. 18.07.2006 -11 LB 75/06 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de), wonach sich die Verfolgungssituation von Kurden, die aufgrund eines prokurdischen Engagements in der Türkei in den Verdacht der Unterstützung einer illegalen kurdischen Organisation, insbesondere der PKK, geraten sind, nicht allgemein und nachhaltig verändert hat, ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.08.2010 (11 LB 405/08 - www.rechtsprechung.niedersachsen, Rn. 48 ff.) aktualisiert worden und wird von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (U. v. 18.07.2006 - 11 LB 75/06 - juris; U. v. 27.05.2016 - 9 A 653/11 A - juris) sowie der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (U. v. 21.03.2014 - 10 A 11139/12.OVG) bestätigt.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 75/06

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15
    Die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, U. v. 18.07.2006 -11 LB 75/06 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de), wonach sich die Verfolgungssituation von Kurden, die aufgrund eines prokurdischen Engagements in der Türkei in den Verdacht der Unterstützung einer illegalen kurdischen Organisation, insbesondere der PKK, geraten sind, nicht allgemein und nachhaltig verändert hat, ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.08.2010 (11 LB 405/08 - www.rechtsprechung.niedersachsen, Rn. 48 ff.) aktualisiert worden und wird von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (U. v. 18.07.2006 - 11 LB 75/06 - juris; U. v. 27.05.2016 - 9 A 653/11 A - juris) sowie der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (U. v. 21.03.2014 - 10 A 11139/12.OVG) bestätigt.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15
    Die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, U. v. 18.07.2006 -11 LB 75/06 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de), wonach sich die Verfolgungssituation von Kurden, die aufgrund eines prokurdischen Engagements in der Türkei in den Verdacht der Unterstützung einer illegalen kurdischen Organisation, insbesondere der PKK, geraten sind, nicht allgemein und nachhaltig verändert hat, ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.08.2010 (11 LB 405/08 - www.rechtsprechung.niedersachsen, Rn. 48 ff.) aktualisiert worden und wird von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (U. v. 18.07.2006 - 11 LB 75/06 - juris; U. v. 27.05.2016 - 9 A 653/11 A - juris) sowie der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (U. v. 21.03.2014 - 10 A 11139/12.OVG) bestätigt.
  • VG Braunschweig, 10.08.2011 - 5 A 218/09

    Änderung der Rechtsprechung zu den bisherigen, unterschiedlichen Prognosemaßstäbe

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15
    Das erkennende Gericht hat bereits mit Urteil der Kammer vom 10.08.2011 (5 A 218/09 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de) entschieden, dass eine grundlegende dauerhafte, eine solche Verfolgung ausschließende Veränderung des politischen Systems, wie sie nach dem oben Gesagten Voraussetzung für den Widerruf nach § 73 AsylG ist, in der Türkei nicht angenommen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 10 A 11139/12

    Reformen, Nulll-Toleranz-Politik, Türkei, PKK, Exilpolitik, Folter, beachtlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15
    Die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, U. v. 18.07.2006 -11 LB 75/06 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de), wonach sich die Verfolgungssituation von Kurden, die aufgrund eines prokurdischen Engagements in der Türkei in den Verdacht der Unterstützung einer illegalen kurdischen Organisation, insbesondere der PKK, geraten sind, nicht allgemein und nachhaltig verändert hat, ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.08.2010 (11 LB 405/08 - www.rechtsprechung.niedersachsen, Rn. 48 ff.) aktualisiert worden und wird von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (U. v. 18.07.2006 - 11 LB 75/06 - juris; U. v. 27.05.2016 - 9 A 653/11 A - juris) sowie der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (U. v. 21.03.2014 - 10 A 11139/12.OVG) bestätigt.
  • VG Braunschweig, 16.11.2015 - 5 A 135/15

    Türkei, Widerruf, PKK, Posttraumatische Belastungsstörung, zwingende auf früherer

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2016 - 5 A 178/15
    Die erforderliche dauerhafte Veränderung verlangt den Nachweis der tatsächlichen Grundlagen für die Prognose, dass sich die Veränderung der Umstände als stabil erweist (VG Braunschweig, U. v. 16.11.2015 - 5 A 135/15 - n.v., m.w.N.).
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